Fachkreise
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Nach dem Heilmittelwerbegesetz dürfen Fachinformationen über rezeptpflichtige Arzneimittel nur Angehörigen eines Fachkreises zugänglich gemacht werden.
Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes,
Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie
mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln
erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden.
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